Coaching, Beratung und Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz
Vorgespräch ca. 30 min kostenlos, gerne auch telefonisch
Jede weitere Sitzung 75.- EUR
( je ca 60 min Coaching oder Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz)
Die Dauer eines Coachings oder einer Therapie ist von Ihnen persönlich, Ihren Zielen und Ihrer Thematik abhängig und kann bei einem Erstgespräch näher definiert werden.
Die Zahlung erfolgt nach jedem Termin. Die Kosten werden nicht von den Krankenkassen erstattet. Jedoch bieten einige Zusatzversicherungen eine Zuzahlung der Heilpraktikerleistung bei einer Gesprächs- oder Entspannungstherapie an. Bitte klären Sie dies individuell mit Ihrer Versicherung. Kosten für ein Lifecoaching werden nicht übernommen. Welches Verfahren für Sie und Ihre Problematik sinnvoll ist, können wir im Erstgespräch klären.
Einzelsitzungen Entspannung /Kurse :
Die Preise der Entspannungskurse und deren Inhalte finden Sie unter "Kurse und Inhalte"
NEU: Geschenkgutscheine zu jedem Anlass
Die besondere Geschenkidee
Bestimmen Sie selbst den Wert und das Thema des Gutscheines!
Gutscheine können auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause/ beim Beschenkten eingelöst werden:
Termine bei Ihnen zu Hause :
Pauschal 10.- EUR Zuschlag im Landkreis Aichach/Friedberg, (oder nach Absprache im weiteren Umland) pro Termin.
Die Gutscheine können innerhalb der nächsten 2 Jahre eingelöst werden.
Bei Kauf eines Gutscheines sende ich Ihnen diesen gerne per Post oder per Mail. Gerne können diesen auch persönlich abholen.
Zahlung bei Zusendung über Vorauskasse oder PayPal. Bei Abholung auch Barzahlung .
Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie Termine unter info@therapie-lempart.de, über unser Kontaktformular oder gleich telefonisch unter 0171 1772675
Termine bei Ihnen zu Hause :
Pauschal 10.- EUR Zuschlag im Landkreis Aichach/Friedberg, (oder nach Absprache im weiteren Umland) pro Termin.
Das jeweilige Honorar ist am Ende einer Sitzung bar zu entrichten.
Falls Sie einen Einzeltermin absagen müssen, bitten wir Sie, dies 24 Stunden vorher zu tun. Bei einer späteren Absage, oder der Nichteinhaltung unseres vereinbarten, erlaube ich mir Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen. Sind Sie an der Teilnahme einer Kursstunde verhindert, so besteht kein Anspruch auf ein Wiederholen der Stunde, da die Kurse in der Regel aufbauend und fortlaufend sind.
Ich nehme an dem Projekt „Soziales Honorar“ Teil. Sollten Ihre finanzielle Mittel eine Behandlung nicht ermöglichen, so sprechen Sie mich bitte an. Im Einzelfall können wir ein angepasstes Honorar vereinbaren.